FRG-Grüne informieren sich über Asylverfahren

„Die Zusammenarbeit im Landkreis läuft überwiegend unproblematisch“

Lichteneck. Bei ihrer Kreisversammlung haben die Grünen Delegierte für kommende Bezirks-, Landes- und Bundeskonferenzen Delegierte gewählt. Zum Hauptteil des Abends konnte Kreisvorsitzender und Kreisrat Hans Madl-Deinhart die Rechtsanwältin Maria Kalin aus Passau begrüßen, die zur aktuellen Asylproblematik berichtete.

Die akute Weltlage lässt einen weiter starken Anstieg der Flüchtlingszahlen erwarten, denen die Behörden hierzulande schon jetzt nicht mehr gewachsen sind. Es besteht offensichtlich dringender Handlungsbedarf. Da die EU sich abschottet und es keine Möglichkeiten zur legalen Einreise gibt, kommen Flüchtlinge - die in der Regel von den Kriegsereignissen oder verheerenden Klimaauswirkungen traumatisiert sind und dazu häufig alles verloren haben - illegal nach Deutschland. Meist geben sie zuvor viel Geld für Schleuser aus. Nach dem Aufgreifen durch die Bundespolizei stellen sie einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Stellt sich heraus, dass bereits in einem anderen EU Mitgliedsstaat eine Registrierung stattgefunden hat, erhält der Asylbewerber in der Regel eine Rückschiebungsanordnung nach der Dublin III Verordnung. Wird das Asylverfahren in der Bundesrepublik durchgeführt, wird eine Aufenthaltsgestattung erteilt und die Betroffenen werden deutschlandweit in eine kommunal finanzierte Gemeinschaftsunterkunft verteilt.
Die Zusammenarbeit im Landkreis Freyung-Grafenau läuft überwiegend unproblematisch, alle Beteiligten sind voll des Lobes füreinander.

Die Asylsuchenden dürfen erst nach zwölf Monaten arbeiten, eine gemeinnützige Arbeit oder eine ehrenamtliche Tätigkeit wird jedoch meist gestattet. Nach dem Beschluss des Bundesrates soll die Wartezeit, auf Drängen der Grünen hin, nur noch drei Monate betragen. Auch die Residenzpflicht, die den Asylsuchenden nur die freie Bewegung innerhalb des Freistaates erlaubt, wird nach den Verhandlungen der Grünen und dem Kompromiss im Bundesrat nunmehr endlich abgeschafft.

Im Landkreis Freyung-Grafenau werden Flüchtlinge durch ehrenamtliche Integrationspaten und die Berufsschule in Deutsch unterrichtet. Kinder und Jugendliche sind von Anfang an schulpflichtig oder können in den Kindergarten gehen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Flüchtlinge 296,22 Euro monatlich für Essen, Hygienebedarf und Taschengeld. Die Versorgung im Krankheitsfall übernimmt der Landkreis, aber nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Geburt.

Die Mehrzahl der Flüchtlinge sieht sich einem Jahre dauernden Verfahren gegenüber. Eine letztlich positive Entscheidung des BAMF führen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Damit entsteht ein Anspruch auf Sozialleistungen, Sprachkurs und auf Nachzug der Kernfamilie (Ehepartner und minderjährige Kinder). Auch ein Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft wird möglich. Im Falle einer negativen Entscheidung sind die Asylbewerber mit sehr kurzen Klagefristen konfrontiert. Viele erhalten nur eine befristete Duldung. In Härtefällen und bei guter Integration kann eine Kommission über eine Aufenthaltserlaubnis entscheiden.
Zusammenfassend konnte Rechtsanwältin Kalin berichten, dass viel anerkannte Asylbewerber sehr schnell einen Arbeitsplatz finden, da sie sehr motiviert sind und sich schnell integrieren wollen. Gerade das Handwerk hat ein hohes Interesse an diesen motivierten Menschen.  - hoy

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